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A-9.4.9 Erläuterungsbericht

1 Berichtsstruktur

Für den Erläuterungsbericht ist folgende Struktur einzuhalten. Je nach Anfertigung des „Räumkonzeptes“ (ES-Bau) oder einer „Räumplanung“ (EW-Bau) ist die folgende Struktur zu verwenden (s. nachfolgende Tabelle). Ziel ist es, dass der Erläuterungsbericht zum „Räumkonzept“ als Grundlage für die Dokumentation der „Räumplanung“ dient und im Wesentlichen ergänzt bzw. im Detaillierungsgrad angepasst wird.

Tab. A-9.4.9-1: Berichtsstruktur

Ka- pitel

Inhalt

ES-Bau

EW-Bau

Bemerkung

0

Zusammenfassung

X

X

1

Veranlassung und Aufgabenstellung

X

X

2

Grundlagen

X

X

Die Kapitel der ES-Bau können für die EW-Bau grundsätzlich übernommen werden. Es wird empfohlen, sich in der EW-Bau nur auf die wesentlichen Kernaussagen der ES-Bau zu beschränken.

3

Allgemeine Standortangaben

X

X

4

Gefahren- und Zustandsbeschreibung

X

X

5

Nutzungsvorhaben des Eigentümers

X

X

6

Untersuchung geeigneter Räummethoden

X

X

6.1

Auswahl technisch geeigneter Methoden/Verfahren/Kombinationen

X

X

6.2

Abgleich mit Kostenwirkungsfaktoren

X

X

6.3

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

X

X

Im Rahmen der „Räumplanung“ (EW-Bau) sind diese Anforderungen zu detaillieren.

7

Darstellung der favorisierten Lösung

X

(X)

7.1

Beschreibung der einzusetzenden Technik und technischer Ablauf

X

X

7.2

Erforderliche Infrastruktur

X

X

7.3

Logistik

X

X

7.4

Zeitlicher Ablauf

X

X

8

Kostenschätzung/-berechnung

X

X

9

Darstellung planungs- und genehmigungsrechtlicher Sachverhalte

X

Nur im Rahmen der EW-Bau zu erstellen

10

Darstellung vergaberelevanter Aspekte

X

11

Arbeitssicherheit und Nachbarschaftsschutz

X

12

Maßnahmen zur Objektüberwachung

X

13

Qualitäts- und Datenmanagement

X

14

Literatur- und Quellenverzeichnis

X

X

Anhang, z. B.

  • Kartografische Darstellungen (Übersichts- und Detailpläne),
  • Fachspezifische Karten (Naturschutz, Geologie/Hydrogeologie etc.),
  • Technische Zeichnungen,
  • Terminpläne,
  • Kostenpläne,
  • Verfahrensabläufe und -berechnungen,
  • Projektstrukturen,
  • Dokumentationen (Protokolle, Auszüge aus Quellen).

Die Anhänge sind je nach „Räumkonzept“ oder „Räumplanung“ im Hinblick auf die erforderliche Aussagefähigkeit aufzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere kartografische Darstellungen/Karten in den dem Planungsschritt und dem jeweiligen Projekt angemessenen Maßstäben vorliegen. Eine Vorgabe von Darstellungsgrößen ist jeweils vorab zu vereinbaren.


2 Mindestinhalte des Berichtes

Grundsätzlich gilt für die Planungsaufgabe und deren Dokumentation, dass alle durchgeführten Leistungen/Planungsaufgaben nachvollziehbar im Bericht dargestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Dokument allgemeinverständlich ist. Weiterhin müssen die vorgenannten Strukturen eingehalten werden, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Vollständigkeit prüfen zu können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass je nach Art und Umfang des Projektes einzelne Themen weniger intensiv bearbeitet werden müssen. Dieses ist bei der Dokumentation deutlich zu machen.

Bei der Erstellung des Berichtes gilt die Konzentration auf das Wesentliche.


Kap. 0 – Zusammenfassung

Auf maximal 2 bis 3 Seiten sind die wesentlichen Ergebnisse übersichtlich darzustellen. Enthalten sein müssen das/die ausgewählte(n) Räumverfahren einschl. Auswahlbegründung, die Kostenschätzung, die Ecktermine und Fristen, die Vor- und Nachteile der Maßnahme.


Kap. 1 – Veranlassung und Aufgabenstellung

Hier sind allgemeine Angaben zum Planungsauftrag, zum Auftraggeber und zum Objekt zu machen. Des Weiteren sind die Ziele bzw. die Zielvorgaben darzustellen.


Kap. 2 – Grundlagen

Es sind die nutzungsrelevanten und planungsrechtlichen Hintergründe zum Objekt darzustellen. Insbesondere ist zu erläutern, ob behördliche Anordnungen etc. vorliegen. Des Weiteren ist darzustellen, welche bisherigen Maßnahmen auf dem Objekt hinsichtlich der Kampfmittel ergriffen wurden. Es sind nur Angaben zu Art und Umfang vorliegender Dokumente bzw. bereits durchlaufener Untersuchungsphasen darzustellen.


Kap. 3 – Allgemeine Standortangaben

Neben der geographischen Lage und der Topographie sind die wesentlichen Charakteristika des Objektes darzustellen. Hierzu gehört unter anderem die räumliche Ausdehnung des Planungsgebietes, insbesondere dann, wenn es sich um Teilflächen eines größeren Objektes handelt. Weiterhin sind die Umfeldnutzung und die Infrastruktur zu beschreiben. Es ist auch zu dokumentieren, ob innerhalb und/oder in der unmittelbaren Umgebung zum Planungsgebiet weitere Sonder(nutzungs)flächen vorhanden sind. Hierzu zählen beispielsweise: Naturschutzgebiete, Denkmalschutz, Totenruhestätten, Wasserschutzgebiete etc.). Sollte es sich z. B. um „in Betrieb“ befindliche Flächen handeln, sind die entsprechenden Einschränkungen zu dokumentieren (z. B. Schießbetrieb etc.).


Kap. 4 – Gefahren- und Zustandsbeschreibung

Folgende Hauptpunkte sind in jedem Fall zusammenfassend zu beschreiben:

  • Darstellung der geologischen/hydrogeologischen Standorteigenschaften,
  • Ergebnisse der Phase A → Historische Erkundung,
  • Ergebnisse bisheriger Kampfmittelräummaßnahmen,
  • Ergebnisse der Phase B →Technische Erkundung und Gefahrenermittlung, Ergebnisse der Testfeldräumung,
  • Erläuterung von besonderen Ereignissen in Verbindung mit Kampfmitteln.

Die vorgenannten Punkte sind im Hinblick auf das Planungsziel nochmals abschließend zu bewerten. Sollten sich daraus Informationsdefizite ergeben, sind diese zu beschreiben. Werden diese innerhalb der planerischen Leistungen erledigt, ist das Ergebnis darzustellen.


Kap. 5 – Nutzungsvorhaben des Eigentümers

Es sind die wesentlichen Nutzungsabsichten des Eigentümers darzustellen. Sind andere Planungen (z. B. Verkehrsplanung, Landschaftsplanungen, B-Plan etc.), die die Entwicklung des Räumkonzeptes beeinflussen bzw. für die das Räumkonzept entwickelt werden muss, vorhanden, so sind diese zu benennen und in Kurzform darzustellen.


Kap. 6 – Untersuchung geeigneter Räummethoden

  • Auswahl technisch geeigneter Methoden/Verfahren/Kombinationen,
  • Abgleich mit Kostenwirkungsfaktoren,
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Darstellung/Herleitung/Diskussion der Räummethoden unter den o. g. Gesichtspunkten. Es sind innerhalb einer Matrix die betrachteten Räummethoden/-verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen für das konkrete Vorhaben darzustellen. Die Eingrenzung auf die zu favorisierende Lösung ist zu begründen, gleiches gilt für den Ausschluss von Methoden/Verfahren.

Die Ergebnisse sind im Rahmen der „Räumplanung“ in konzentrierter Form wiederzugeben. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist fortzuschreiben.


Kap. 7 – Darstellung der favorisierten Lösung

  • Kurzbeschreibung der einzusetzenden Technik und technischer Ablauf,
  • Erforderliche Infrastruktur,
  • Logistik,
  • Zeitlicher Ablauf.

Unter Betrachtung der o. g. Punkte (Unterkapitel) ist die favorisierte Lösung darzustellen. Bei der „Räumplanung“ ist eine entsprechende Detaillierung auf Basis der Planungstiefe vorzunehmen.


Die Kapitel 8 - 13 sind nur im Rahmen der Räumplanung (EW-Bau) zu erarbeiten.


Kap. 8 – Kostenschätzung/-berechnung

Im Zusammenhang mit der Untersuchung, Planung und Durchführung von Kampfmittelräummaßnahmen ist von Beginn an eine nachvollziehbare Projektkalkulation erforderlich. Zu beschreiben sind die Kosten für Herrichten und Erschließen sowie die Baunebenkosten gemäß der TS A-9.4.11.


Kap. 9 – Darstellung planungs- und genehmigungsrechtlicher Sachverhalte

Für die in Kapitel 7 dargestellte Lösung sind erforderliche Genehmigungen und weitere rechtliche Sachverhalte darzustellen. Hier sind z. B. die Einrichtung von Bereitstellungslagern, Wegerechte, baurechtliche Genehmigungen (Wasserhaltung), Entsorgung usw. zu benennen. Darüber hinaus sind die dafür erforderlichen Ansprechpartner, Zeit- und Kostenansätze darzustellen.


Kap. 10 – Darstellung vergaberelevanter Aspekte

Es ist zu erläutern, welche Vergabe- und Vertragsordnung und welche Vergabeverfahren zu wählen sind. Dabei ist auch zu klären, inwieweit eine EU-weite Ausschreibung erforderlich ist. Des Weiteren ist z. B. die Aufteilung in Lose zu berücksichtigen. Sollte sich in diesem Rahmen schon abzeichnen, dass spezielle Anforderungen an ausführende Unternehmen zu stellen sind, sind diese zu benennen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Zeitabläufe für das gesamte Vergabeverfahren darzustellen und in den Gesamtplan einzubeziehen.


Kap. 11 – Arbeitssicherheit und Nachbarschaftsschutz

Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen, ggf. unter Verweis auf die Erstellung von SiGe-Plänen gem. BauStellV und A+S-Plänen gem. DGUV Regel 101-004 bzw. DGUV Information 201-027. In Abhängigkeit von der durchzuführenden Räummaßnahme und dem Umfeld sind zumindest grob erforderliche Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Dritten darzustellen. Des Weiteren sind Flucht- und Rettungsketten einschließlich der zugehörigen Notfalleinrichtungen (z. B. Flugrettung, Krankenhaus etc.) darzustellen.


Kap. 12 – Maßnahmen zur Objektüberwachung

Es ist detailliert zu beschreiben, wie die Gesamtmaßnahme zu begleiten bzw. überwachen ist. Es sind die Aufgaben der Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung zu konkretisieren. Des Weiteren sind die erforderlichen Kontrollen, Abnahmen und Freigaben zu definieren. Dabei ist auch die Einschaltung Dritter (Fachgutachter etc.) zu planen und darzulegen. Es ist ein Organigramm anzufertigen, in dem sämtliche Informations- und Datenflüsse skizziert werden.


Kap. 13 – Qualitäts- und Datenmanagement

Dieses Kapitel ist in Verbindung mit dem Kapitel 12 zu erstellen. Entsprechende Hinweise sind z. B. Anhang A-9.4.2 „Abnahmebedingungen/Prüffeld“ zu entnehmen.


Kap. 14 – Literatur- und Quellenverzeichnis


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