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A-9.3.15 Magnetik ohne digitale Aufnahme

1 Geltungsbereich

Geophysikalische Erkundung von Flächen zur Ermittlung des ferromagnetischen Störkörperinventars, bei denen eine digitale Aufzeichnung nicht gefordert ist.


2 Allgemeine Anforderungen

Für die Durchführung von händisch geführten magnetischen Sondierungen ohne digitale Aufzeichnung sind Systeme (Gradiometer) einzusetzen, die den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.


3 Vorgehensweise

3.1 Arbeitsschritte

Die Durchführung von händischen Sondierungen mit Gradiometern ist in folgende Arbeitsschritte unterteilt:

  • Bestimmung der Messfläche(n) anhand von Planungsunterlagen, ggf. Bestimmung der Koordinaten der Eckpunkte der Messfläche(n) aus den Planungsunterlagen oder im Gelände,
  • Bedarfsweise dauerhafte Markierung der Messflächen im Gelände,
  • Unterteilung der Messfläche in 1 m breite Suchstreifen,
  • Durchführung der magnetischen Sondierungen,
  • Dokumentation der Sondierungen,
  • Qualitätssicherung.


3.2 Anforderungen

3.2.1 Festlegung der Messflächen

  • Bestimmung der geplanten Messfläche(n) aus den Planungsunterlagen. Der Umriss der Messflächen(n) ist als Koordinatenzug (Polygonzug) zu dokumentieren und im Lageplan darzustellen. Die Unterlagen sind bei dem AG vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
  • Die Ecken jedes Messfeldes sind auszupflocken (Holzpflöcke > 40 cm) bzw. auf versiegelten Flächen mit Vermessungsnägeln und Signalspray zu markieren.
  • Die Eckpflöcke sind geodätisch einzumessen, Genauigkeit ± 0,1 m im vorgegebenen Koordinatenbezugssystem UTM / ETRS89.
  • Beschriftung der Pflöcke mit Feldname und Pflock-Nr. im Uhrzeigersinn, so dass Pflock-Nr. 1 im Nordosten liegt.


3.2.2 Ortsreferenzierung

  • Kennzeichnung und Durchnummerierung von 1 m breiten Suchstreifen innerhalb der ausgepflockten Fläche(n).
  • Die Suchstreifen sind im Gelände mit Laufleinen zu markieren. Die Lage der Suchstreifen, bezogen auf die Messfläche, ist entsprechend zu dokumentieren.
  • Die Lage von Funden wird über die Nummer des Suchstreifens sowie deren Lage innerhalb des Suchstreifens ortsreferenziert.


3.2.3 Sondierung

  • Vor dem Beginn der Messungen ist die Messsonde/sind die Messsonden an geeigneter Stelle zu kompensieren. Dazu ist eine Stelle auszuwählen, an der sich keine ferromagnetischen Körper im Untergrund bzw. in der Umgebung befinden. Die Stelle ist mit einem Holzpflock zu markieren.
  • Flächenhaftes Ablaufen der Messfläche(n) in maximal 1 m breiten Streifen. Das Gradiometer ist so zu führen, dass jeweils die gesamte Streifenfläche erfasst wird. Dabei ist die Sonde in einer Höhe von ≤ 0,10 m über den Erdboden zu schwenken bzw. zu führen. Die von der Sonde überstrichenen Streifen müssen sich dabei um mindestens 20 % überlappen. Die Suchstufe ist dem Leistungsziel anzupassen.
  • Spezifikationen Vertikal-Gradiometer-Messungen mit Fluxgate-Magnetometern:
    • Sensitivität der Gradiometer: kleiner 0,5 nT,
    • Dynamik der Gradiometer (vom Planer anzugeben),
    • Basisabstand der Messsonden im Sondenrohr: 0,3 m bis 0,65 m,
    • Abstand der Sonden über Grund (Regelfall):

      max. 0,10 m.

  • Kennzeichnung lokalisierter Verdachtspunkte für Störkörper (Störpunkte) im Untergrund mit geeigneten Markern (gut sichtbare Kunststoff- oder Holzpflöcke).


3.2.4 Dokumentation

  • Erstellen eines tabellarischen Kurzberichtes über die Messungen mit folgendem Inhalt:

    Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Projektziel, Durchführungszeitraum, eingesetzte Technik, Messtechniker, Tagesleistung mit der Angabe der vermessenen Fläche(n), Witterungsbedingungen, Skizze über die Lage der Messflächen mit Nordpfeil, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Besonderheiten, Anlagen (s. Punkte b und c nachfolgend).

    Der Kurzbericht ist zeitnah dem AG oder seinem Vertreter vor Ort zu übergeben.

  • Führen eines Messprotokolls für jede gemessene (Teil-)Fläche als Anlage zum Kurzbericht,
  • Nachweis über die Durchführung der Qualitätssicherung der Messungen als Anlage zum Kurzbericht,
  • Übergabe der Koordinaten der geodätisch im Bezugssystem UTM / ETRS89 eingemessenen Eckpunkte der Messflächen mit entsprechender Zuordnung zu den Messfeldern als ASCII-Datei,
  • Dokumentation der detektierten Störpunkte nach Lage und ggf. der vermuteten Tiefenlage der Störkörper auf der Prüffläche.


3.2.5 Qualitätssicherung

Die fehlerfreie Funktion des Messsystems ist in geeigneter Weise kontinuierlich zu überprüfen und in einem Kurzbericht zu dokumentieren.

Neben den betriebsinternen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) kann die QS während der Maßnahme über das Einrichten eines Sondenprüffeldes erfolgen, das während einer Messkampagne mit gleichen Messparametern wiederholt gemessen wird (vor dem Beginn, während und zum Schluss der Messkampagne).

Neben der QS im Rahmen der Messungen vor Ort ist dem AG durch Vorlage einschlägiger Kalibrierungs- oder Prüfprotokolle, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, die regelmäßige Prüfung bzw. Wartung der verwendeten Sonden nachzuweisen.


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