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A-9.3.10 Zeitbereichselektromagnetik (TDEM), fahrzeuggestützt (digitale Aufnahme)

1 Geltungsbereich

Geophysikalische Erkundung von Testfeldern und anderen Flächen zur Ermittlung des metallischen Störkörperinventars, die aufgrund ihrer Flächengröße und Flächenbeschaffenheit einen wirtschaftlichen Einsatz von fahrzeuggestützten Messsystemen (Sondenarrays) ermöglichen.


2 Allgemeine Anforderungen

Grundsätzlich sind für elektromagnetische Untersuchungen Mehrkanalmessgeräte mit zwei übereinander angeordneten Spulen und mehreren Zeitkanälen einzusetzen, um eine Tiefenabschätzung der Störkörper zu ermöglichen.


3 Vorgehensweise

3.1 Arbeitsschritte

Die Durchführung von TDEM-Sondierungen mit fahrzeuggestützten Messsystemen ist in folgende Arbeitsschritte unterteilt:

  • Bestimmung der Messfläche(n)/Messstreifen anhand von Planungsunterlagen, ggf. Bestimmung der Koordinaten der Eckpunkte der Messfläche(n)/Messstreifen aus den Planunterlagen oder im Gelände,
  • Bedarfsweise dauerhafte Markierung der Messflächen im Gelände,
  • Anlegen eines abzufahrenden Profillinienplans in Abhängigkeit der Messbreite des eingesetzten Sondenarrays,
  • Aufbau eines DGPS-Messsystems zur Georeferenzierung der Messdaten vor Ort (Basis-/Rover-System oder ein vergleichbares System wie z. B. Rover/SAPOS),
  • Durchführung der fahrzeuggestützten Sondierung,
  • Dokumentation der Sondierungen,
  • Qualitätssicherung.


3.2 Anforderungen

3.2.1 Festlegung der Messflächen

Bestimmung der geplanten Messfläche(n) aus den Planungsunterlagen. Der Umriss der Messflächen(n) ist als Koordinatenzug (Polygonzug) zu dokumentieren und im Lageplan darzustellen. Ebenfalls ist das geplante Profillinienraster einzuzeichnen. Die Unterlagen sind dem AG vor Beginn der Arbeiten einzureichen.


3.2.2 Ortsreferenzierung

Der AN muss über ein Positionierungssystem/-verfahren für die Messsensoren verfügen, das eine exakte Zuordnung der Messwerte zum Koordinatenbezugssystem UTM / ETRS89 auf der Messfläche unter Einhaltung der rechts unten aufgeführten Genauigkeitsangaben leisten kann. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ortsreferenzierung aller einzelnen Sonden des Messarrays auch beim Abfahren von Kurven gegeben ist. Dies ist z. B. mit einem RTK-DGPS-System (Basis/Rover bzw. SAPOS-System) mit entsprechender Referenzierungssoftware zu erreichen. Andere Systeme z. B. auf Basis von Ultraschall, Laser oder Funktriangulation sind zulässig, wenn die geforderte absolute Lagegenauigkeit eingehalten wird.


3.2.3 Sondierung

  • Vor dem Beginn der Messungen ist die Messsonde/sind die Messsonden gegebenenfalls an geeigneter Stelle zu kompensieren. Dazu ist eine Stelle auszuwählen, an der sich keine metallischen Körper im Untergrund bzw. in der Umgebung befinden.
  • Spezifikationen TDEM-Messungen:
    • Für die TDEM-Sondierung ist ein Mehrkanalmessgerät mit zwei übereinander angeordneten Spulen mit digitaler Messwertaufzeichnung einzusetzen. Die Messung mit übereinander angeordneten Spulen ist für eine Störkörpertiefenabschätzung notwendig.
    • Spurabstand bei flächenhafter Erfassung: mindestens 25 % Überlappung,
    • Messpunktabstand in Profilrichtung: ≤ 50 % der Spulenbreite in Profilrichtung,
    • Spulengröße (vom Planer festzulegen),
    • Zeitfenster für die Messwerterfassung (mind. 2) (vom Planer festzulegen),
    • Aufzeichnung Differenzmessung „untere Spule – obere Spule“ zur Tiefenabschätzung in einem dazu geeigneten Zeitfenster,
    • Absolute Positionierungsgenauigkeit (X-, Y-Koordinaten) für die Zuordnung eines Messwertes zum Koordinatenbezugssystem UTM / ETRS89 auf der Untersuchungsfläche (im Radius): ≤ 0,15 m.


3.2.4 Dokumentation

  • Erstellen eines tabellarischen Kurzberichtes über die Messungen mit folgendem Inhalt:

    Projektname, -beschreibung, -ziel, Durchführungszeitraum, eingesetzte Technik, Messtechniker, Tagesleistung mit der Angabe der vermessenen Fläche(n), Witterungsbedingungen, Skizze über die Lage der Untersuchungsflächen mit Nordpfeil, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Besonderheiten, Anlagen (s. Punkte b und c nachfolgend).

    Der Kurzbericht ist zeitnah dem AG oder seinem Vertreter vor Ort zu übergeben,

  • Führen eines Messprotokolls für jede gemessene (Teil-)Fläche als Anlage zum Kurzbericht,
  • Farbige Anomalienkarte für jede gemessene (Teil-)Fläche mit Legende und Maßstab,
  • Lageskizze von sichtbaren bzw. bekannten Störkörpern (z. B. Leitungen) auf bzw. am Rand der Untersuchungsfläche,
  • Ausführliche Dokumentation der Messdatenaufbereitung vor der Datenübergabe wie z. B. nachträgliches Kompensieren, Editieren von Messspuren, Filterungen, Ortskoordinatenaufbereitung, Zusammenführung von einzelnen Messfeldern zu einem Gesamtfeld etc.,
  • Nachweis über die Durchführung der Qualitätssicherung der Messungen,
  • Übergabe der Messdaten auf digitalem Datenträger an den Vertreter des AG vor Ort; Datenformat: XYZ-Datenfile (pro Zeile: X-, Y-Koordinate und zugehöriger Messwert Z) als ASCII-Datei oder in einem mit dem AG abgesprochenen Datenformat. Die Koordinaten zu den aufgenommenen Messwerten aller Sonden sind im vorgegebenen Bezugssystem (UTM / ETRS89) anzugeben.


3.2.5 Qualitätssicherung

Die fehlerfreie Funktion des Messsystems ist in geeigneter Weise kontinuierlich zu überprüfen und in einem Kurzbericht zu dokumentieren. Neben den betriebsinternen Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS) kann die QS während der Maßnahme über das Einrichten eines Sondenprüffeldes erfolgen, das während einer Messkampagne mit gleichen Messparametern wiederholt gemessen wird (vor dem Beginn, während und zum Schluss der Messkampagne).

Neben der QS im Rahmen der Messungen vor Ort ist dem AG durch Vorlage einschlägiger Kalibrierungs- oder Prüfprotokolle, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, die regelmäßige Prüfung bzw. Wartung der verwendeten Sonden nachzuweisen.


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