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A-3.3 Methodische Vorgehensweisen bei der Gefährdungsabschätzung

1 Einleitung

Folgende Faktoren sind für die Bewertung von mit Kampfmitteln belasteten Flächen maßgebend (vgl. auch Kap. 5):

  • jetzige und zukünftige Nutzung,
  • Sorte, Art, Lage, Menge des vermuteten, festgestellten Kampfmittels,
  • Zustand des festgestellten Kampfmittels,
  • Möglichkeit der Selbstdetonation,
  • Möglichkeit der Detonation durch Fremdeinwirkung,
  • Explosions-, Detonations- und sonstige Wirkung auf die Schutzgüter.

Die Gefährdungsabschätzung untersucht die kombinatorischen Wirkungen der Aspekte Kampfmittel, Detonationswahrscheinlichkeit, Detonationswirkung und die Nutzung.

 

2 Grundlagen der Gefährdungsabschätzung

Die Gefährdungsabschätzung beruht auf den Ergebnissen der:

  • Phase A: der Historisch-genetischen Rekonstruktion und der darauf basierenden Bewertung,
  • Phase B: den geophysikalischen Testfelduntersuchungen und den Testfeldräumungen

sowie den in den Voruntersuchungen erhobenen Daten zu den Kostenwirkungsfaktoren.

Die Informationen zur Sorte und Art sowie Lage, Menge und dem Zustand der gefundenen Kampfmittel ergeben sich unmittelbar aus den Testfeldräumungen, aus Erkenntnissen von anderweitig untersuchten oder geräumten Flächen oder auch hilfsweise aus den Erkenntnissen der Phase A (kampfmittelrelevante Kostenwirkungsfaktoren).

Die Wirkung eines Kampfmittels bei einer Detonation hängt zudem von der Anwesenheit und der Ausprägung von schützenden Medien ab. In der Regel wird dies durch die Tiefenlage und damit von der Mächtigkeit der überdeckenden Bodensäule bestimmt. Versiegelungen, beispielsweise mit Beton oder deutlich unterschiedliche Ausprägungen der Bodentypen sind ebenfalls zu berücksichtigen (Kostenwirkungsfaktoren Boden und Infrastruktur). Diese Informationen leiten sich aus den Standortfaktoren ab.

Die rechtlichen Kostenwirkungsfaktoren liefern weitere für die Bewertung wesentliche Informationen.

 

3 Methodisches Konzept der Gefährdungsabschätzung

Die Methodik der Gefährdungsabschätzung hat dabei folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • allgemein gültig,
  • wissenschaftlich fundiert,
  • nachvollziehbar,
  • robust,
  • einfach anzuwenden,
  • einfach zu aktualisieren.

Die Gefährdungsabschätzung erfolgt schrittweise nach folgender Vorgehensweise (s. folgende Abbildung A-3.3-1):

1. Im ersten Arbeitsschritt werden die Funde in 10 Fundklassen eingestuft.

2. Als nächstes erfolgt die Zuordnung zu den zwei Tiefenstufen, die den Abstand der Kampfmittel vom Schutzgut widerspiegeln.

3. Durch die Kombination der Fundklassen mit den Tiefenstufen, der derzeitigen oder zukünftigen Nutzung und den jeweiligen Eigenschaften der Kampfmittel (insbesondere Möglichkeiten der Detonation sowie Explosivstoffinventar) wird die Wirkung im Schadensfall auf die Schutzgüter bestimmt. Die Funde werden in die Gefährdungsklassen eingestuft.

4. Für jedes Testfeld - oder bei fehlenden Testfeldräumungen hilfsweise für gleichartige Verdachtsflächen - wird die höchste Gefährdungsklasse festgestellt. Sie bestimmt die Einstufung der gesamten Fläche und damit die Zuordnung des Testfeldes in die Flächenkategorie.

5. Abschließend erfolgt die Extrapolation dieser kleinräumigen Zuordnung der Flächenkategorien auf das gesamte Untersuchungsgebiet.


Abb. A-3.3-1: Methodische Vorgehensweise bei der Gefährdungsabschätzung

 

4 Fundklassen

Die heutigen technischen Möglichkeiten der Kampfmittelräumung führen dazu, dass sehr unterschiedliche Gegenstände bei Kampfmittelräumungen gefunden werden. Die Spanne reicht von zivilem Schrott (Getränkedose oder Stahlseil) bis zu kampfstoffhaltigen Kampfmitteln. Um eine einheitliche Benennung und Bewertung vornehmen zu können, werden die Funde in 10 Fundklassen eingestuft. Hierfür sind alle Funde eindeutig zu identifizieren. Die Fundklassen werden mit den Großbuchstaben A bis K gekennzeichnet. Um Verwechselungen zu vermeiden, wurde der Buchstabe „I“ nicht vergeben.

Tab. A-3.3-1: Fundklassen

Fund- klasse

Beschreibung

Beispiel

Klassifizierung n. BFR KMR

A

Schrott ziviler Herkunft

Getränkedosen; Stahlseil

Schrott

B

Schrott militärtechnischer Herkunft

Militärtechnische Ausrüstungen oder Teile davon, z. B. Fahrzeugteile

C

Ehemalige Munition oder Teile davon ohne gefährliche Stoffe

Exerziermunition

D

Waffen, Waffenteile

Gewehr-, Geschützreste

Kampfmittel

E

Kampfmittel mit Explosivstoffen ohne Zünder

10,5 cm Granate ohne Zünder; Splitter/Fragment mit Explosivstoffanhaftung

F

Kampfmittel mit Explosivstoffen und Zünder

3,7 cm SprGr mit Zünder

G

Kampfmittel mit Explosivstoffen und selbstdetonationsfähigem oder aufgrund mittelbarer Energiezufuhr wirkfähigem Zünder

8,8 cm PzSprGr

H

Kampfmittel, die flüchtigen Brandstoff, Reiz- oder Nebelstoff enthalten

Nebeltopf, nicht ausgenebelt; Phosphorbrandbombe

J

Kampfmittel, die strahlende Substanzen enthalten oder aus diesen bestehen

Wuchtgeschosse aller Kaliber, die als DU-Munition (depleated uranium) bekannt sind; Steuer- und Lenkteile von Flugkörpern, die derartige Substanzen enthalten.

Die Bergung, Räumung und Beseitigung derartiger Kampfmittel unterliegen besonderen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen.

K

Kampfmittel, die Kampfstoffe enthalten, unabhängig, ob mit oder ohne Zünder

Granaten und Bomben des Ersten und Zweiten Weltkriegs, die Kampfstoffe enthalten.

Die Bergung, Räumung und Beseitigung derartiger Kampfmittel unterliegen besonderen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen.

 

5 Tiefenstufen

Die Möglichkeit, mit Kampfmitteln in Kontakt zu kommen, hängt entscheidend von der Tiefenlage der Kampfmittel unter Gelände (u. GOK) bzw. dem Abstand der Kampfmittel zum Schutzgut (z. B. seitliche Entfernung eines Kampfmittels von einer Bohrung) ab. Aus diesem Grund werden zwei Tiefenstufen unterschieden.

Tab. A-3.3-2: Tiefenstufen

Tiefenstufe

Tiefenlage

Beschreibung

T1

0,00 cm bis 10 cm u. GOK bzw. Entfernung vom Schutzgut

Auf der Geländeoberfläche liegende, unmittelbar zugängliche Funde oder in unmittelbarer Nähe zum Schutzgut befindliche Funde

T2

> 10 cm u. GOK bzw. Entfernung vom Schutzgut

Nur nach Bodeneingriff (Grabtätigkeit oder Geräteeinsatz) zugängliche Funde

Bezünderte Kampfmittel der Tiefenstufe T1 können durch einen unmittelbaren Kontakt detonieren. Da in diesen Fällen keine schützenden Medien (z. B. Böden oder Versiegelungen) vorhanden sind, würde eine Detonation unmittelbar und ungebremst wirken. Um Unschärfen der Tiefenlage bzw. deren Bestimmung zu berücksichtigen, gelten alle Kampfmittel, die bis zu 10 cm unter Geländeoberkante liegen, als auf der Geländeoberfläche liegend.

 

6 Gefährdungsklassen

Nachdem sämtliche Funde eines Testfeldes den 10 Fundklassen und den beiden Tiefenstufen zugeordnet wurden und dies dokumentiert wurde, können die hieraus resultierenden Gefährdungsklassen abgeleitet werden. Damit werden die Funde hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials bewertet. Es gilt:

1. Liegen Funde der Fundklassen A bis C vor, brauchen keine weiteren Betrachtungen angestellt werden. Diese Funde enthalten keine Explosivstoffe, so dass keine Detonationswirkung eintreten kann.

2. Liegen Kampfmittel der Fundklassen D bis K vor, ist das Gefährdungspotenzial zu bewerten.

3. Liegen Kampfmittel der Fundklassen G, J oder K vor, können wegen des besonderen Gefährdungspotenzials besondere Schutzmaßnahmen sofort notwendig werden.

Der Mensch kann an der Oberfläche liegende, bezünderte Kampfmittel bei direktem Kontakt zur Detonation bringen. Da kein weiterer Schutz besteht, wirkt das Kampfmittel unmittelbar. In derartigen Fällen ist eine Gefährdungsabschätzung ohne tiefergehende Betrachtung möglich.

Für die Bewertung, ob im Untergrund liegende Kampfmittel bei einer bestehenden Bodenüberdeckung auf die Schutzgüter wirken können (Korrelation der Schutzwirkung des Bodens mit Explosivstoffart und -masse des Kampfmittels) sind dagegen vertiefende Überlegungen notwendig. Als Grundannahme wird postuliert, dass zum Zeitpunkt einer Detonation (also zum Zeitpunkt des Schadeneintritts) sich das Schutzgut unmittelbar über dem Kampfmittel befindet (kürzestmögliche Entfernung). Für Kampfmittel aller Fundklassen, die tiefer als 10 cm unter Geländeoberkante liegen, ist eine Einzelfallbetrachtung der möglichen Wirkung vorzunehmen. Hier fließen die wesentlichen Faktoren Explosivstoffart und -masse und die Ausprägung des Schutzmediums (Art und Mächtigkeit des überlagernden Bodens, Versiegelungen) ein. Grundlagen dieser Betrachtungen können neben eher theoretisch abgeleiteten Aspekten insbesondere Ergebnisse aus experimentell ermittelten Daten aus Sprengversuchen sein.

Durch die Kombination der Faktoren

  • Fundklasse
  • Tiefenstufe
  • Nutzung (derzeitige oder geplante)

können die Funde eines Testfeldes nach ihrer Gefährdung klassifiziert werden. Dabei erfolgt die Einstufung eines Testfeldes (oder einer Untersuchungs- bzw. Räumfläche) in die Gefährdungsklassen anhand der höchsten, festgestellten Fundklasse (s. Abb. A-3.3-2).

Abb. A-3.3-2: Die methodische Ableitung der Gefährdungsklassen aus den Fundklassen und den Tiefenstufen

Aus der Kombination von Fundklasse und Tiefenklasse resultieren 21 Gefährdungsklassen, die in die folgenden drei Gruppen eingeteilt werden:

Grundklasse:

Gefährdungsklassen ohne Wirkung auf das Schutzgut

W-Klasse:

Gefährdungsklasse mit Wirkung auf das Schutzgut

W10-Klasse:

Gefährdungsklasse mit möglicher unmittelbarer Wirkung auf das Schutzgut, da der Fund an der Oberfläche bzw. bis 10 cm unter der Geländeoberfläche liegt

Die Gefährdungsklassen werden wie folgt bezeichnet:

  • die Grundklasse trägt analog zu den Fundklassen die Buchstaben A bis K,
  • die W-Klasse das Kürzel „w“ (z. B. „Fw“),
  • die W10-Klasse entsprechend das Kürzel „w10“ (z. B. „Fw10“).

In der Tabelle A-3.3-3 sind die möglichen Gefährdungsklassen und deren Abgrenzung aufgeführt:


image-1

Tab. A-3.3-3: Die Gefährdungsklassen


Die Gefährdungsklassen werden in der folgenden Tabelle (Tab. A-3.3-4) näher erläutert:

Tab. A-3.3-4: Merkmale der Gefährdungsklassen

Gefährdungsklassen

Gefähr- dungs- klasse

Beschreibung

Gefährdungspotenzial für Schutzgüter in unmittelbarer Nähe durch Detonationswirkung

Klassifizie- rung n. BFR KMR

A

Schrott ziviler Herkunft

Ohne

Schrott

B

Schrott militärtechnischer Herkunft

Ohne

C

Ehemalige Munition oder Teile davon ohne gefährliche Stoffe

Ohne

D

Waffen, Waffenteile

In der Regel ohne (wenn Waffen Explosivstoffe enthalten, erfolgt die Einstufung in die entsprechende, höhere Gefährdungsklasse)

Kampfmittel

E

Kampfmittel mit Explosivstoffen ohne Zünder

Das Kampfmittel liegt in einer Tiefe, die einen unmittelbaren Kontakt unwahrscheinlich macht.

Ew10

Wie E

Gefährdung bei direktem Kontakt (dermale oder orale Aufnahme) möglich. Das Kampfmittel liegt direkt an der Erdoberfläche (Tiefenlage bis 10 cm) oder wird bei Tiefbaumaßnahmen freigelegt.

F

Kampfmittel mit Explosivstoffen und Zünder

Das Kampfmittel liegt in einer Tiefe, bei der durch eine Detonation die Schutzwirkung der überlagernden Böden nicht überwunden werden kann. Eine Gefährdung ist nicht gegeben.

Fw

Wie F

Das Kampfmittel liegt in einer Tiefe, bei der durch eine Detonation die Schutzwirkung der überlagernden Böden überwunden werden kann. Wegen der Tiefenlage kann eine unmittelbare Fremdeinwirkung jedoch ausgeschlossen werden. Eine Detonation wird unwahrscheinlich. Eine Wirkung und damit Gefährdung ist zwar prinzipiell möglich, aber unwahrscheinlich.

Fw10

Wie F

Das Kampfmittel liegt direkt an der Erdoberfläche (Tiefenlage bis 10 cm) oder wird bei Tiefbaumaßnahmen freigelegt oder kann mit Tiefbaugeräten in unmittelbaren Kontakt kommen. Eine Detonation durch unmittelbare Fremdeinwirkung ist möglich. Eine Gefährdung ist gegeben.

G

Kampfmittel mit Explosivstoffen und selbstdetonationsfähigem oder aufgrund mittelbarer Energiezufuhr wirkfähigem Zünder

Das Kampfmittel liegt in einer Tiefe, bei der durch eine Detonation die Schutzwirkung der überlagernden Böden nicht überwunden werden kann. Eine Gefährdung ist nicht gegeben.

Gw

Wie G

Das Kampfmittel liegt in einer Tiefe, bei der durch eine Detonation die Schutzwirkung der überlagernden Böden überwunden werden kann. Wegen der Tiefenlage kann eine unmittelbare Fremdeinwirkung jedoch ausgeschlossen werden. Eine Detonation ist aufgrund der Selbstdetonationsfähigkeit des Zünders oder bei einer mittelbaren Energiezufuhr z. B. durch Erschütterungen möglich. Eine Wirkung und damit Gefährdung ist möglich.

Gw10

Wie G

Das Kampfmittel liegt direkt an der Erdoberfläche (Tiefenlage bis 10 cm) oder wird bei Tiefbaumaßnahmen freigelegt oder kann mit Tiefbaugeräten in unmittelbaren Kontakt kommen. Eine Detonation durch unmittelbare Fremdeinwirkung oder bei einer mittelbaren Energiezufuhr z. B. durch Erschütterungen oder durch Selbstdetonation ist möglich. Eine Gefährdung ist gegeben.

H

Kampfmittel, die flüchtigen Brandstoff oder Reiz- oder Nebelstoff enthalten

Diese Kampfmittel enthalten Wirksubstanzen, die auf Grund ihrer toxikologischen Eigenschaft und wegen ihrer häufig hohen Mobilität eine besondere Gefährdung darstellen. Zudem gelten teilweise besondere gesetzliche Anforderungen.

Hw

Wie H

Analog H, bzgl. der Tiefenlage s. Gw

Hw10

Wie H

Analog H, bzgl. der Tiefenlage s. Gw10

J

Kampfmittel, die strahlende Substanzen enthalten oder aus diesen bestehen

Diese Kampfmittel enthalten Wirksubstanzen, die auf Grund ihrer toxikologischen Eigenschaft eine besondere Gefährdung darstellen. Zudem gelten teilweise besondere gesetzliche Anforderungen.

Jw

Analog J, bzgl. der Tiefenlage s. Gw

Jw10

Analog J, bzgl. der Tiefenlage s. Gw10

K

Kampfmittel, die Kampfstoffe enthalten, unabhängig, ob mit oder ohne Zünder

Diese Kampfmittel enthalten Wirksubstanzen, die auf Grund ihrer toxikologischen Eigenschaft und wegen ihrer hohen Mobilität eine besondere Gefährdung darstellen. Zudem gelten besondere gesetzliche Anforderungen.

Kw

Analog K, bzgl. der Tiefenlage s. Gw

Kw10

Analog K, bzgl. der Tiefenlage s. Gw10

Die Einstufung jedes Fundes ist immer eine Einzelfallentscheidung. Abweichungen von der üblichen Einstufung können begründet sein. Sie sind dann nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

7 Bewertung der untersuchten Testfelder

Im Textteil erfolgt eine Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen (s. Kap. 5.2):

Kategorie 1

Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Kategorie 2

Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf.

Kategorie 3

Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben.

Kategorie 4

Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.

Kategorie 5

Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.

Die 21 Gefährdungsklassen können durch die damit verbundene Beurteilung der Gefahr in die Flächenkategorien überführt werden. Hiernach ergibt sich folgende Kategorisierung (s. auch folgende Abb. A-3.3-3):

Gefährdungsklassen A, B, C

Flächenkategorie 1

Gefährdungsklassen D, E, F, Fw, G, H, J, K

Flächenkategorie 3

Gefährdungsklassen Gw bis Kw, Ew10 bis Kw10

Flächenkategorie 4

 

Abb. A-3.3-3: Die Ableitung der Flächenkategorien aus den Gefährdungsklassen

8 Extrapolation der testfeldbezogenen Bewertungen auf das Gesamtgrundstück

Nachdem die Gefährdungsklassen und Flächenkategorien für jedes Testfeld festgestellt wurden, ist diese Bewertung auf die gesamte Grundstücksfläche zu extrapolieren.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu klären:

  • Für welche Teile des Grundstückes sind die räumlich begrenzt ermittelten Ergebnisse und Bewertungen repräsentativ?
  • Haben sich die Flächeneinstufungen auf Basis der Phase A – Historisch-genetische Rekonstruktion – bestätigt?
  • Welches sind die entscheidenden Faktoren für die nachvollziehbare Extrapolation?
  • Sind diese Faktoren für das gesamte Grundstück gleich oder existieren räumliche Unterschiede?

Nur durch Berücksichtigung dieser Aspekte kann die Frage beantwortet werden, welche der folgenden Varianten die wirklichen Verhältnisse wiedergibt:

Abb. A-3.3-4: Theoretische Möglichkeiten der Extrapolation punktueller Informationen auf eine Fläche ohne Berücksichtigung weiterer Informationen

Die wesentlichen Faktoren leiten sich aus den Ergebnissen:

  • der Historisch-genetischen Rekonstruktion (HgR),
  • der geophysikalischen Testfelduntersuchungen,
  • der Testfeldräumungen,
  • der Testfeldbewertungen sowie aus
  • den naturräumlichen Standortdaten

ab. Dabei sind immer die Grundannahmen der Kampfmittelbelastung, welche sich in der Regel aus den Untersuchungen der Phase A ergeben, zu berücksichtigen und mit den Befunden der Phase B abzugleichen.

Nicht plausible oder widersprüchliche Ergebnisse sind darzustellen, zu diskutieren und hierfür ggf. vertiefende Erkundungen zu empfehlen.

Abb. A-3.3-5: Methodische Vorgehensweise bei der Extrapolation kleinräumiger Ergebnisse von Testfelduntersuchungen auf eine größere Fläche unter Berücksichtigung aller Informationen. Beispiele für derartige Pläne zeigt die vorstehende Abbildung (Abb. A-3.3 - 5) auf.

Die Extrapolation und die identifizierten Faktoren sind grundstücksabhängig. Aus diesem Grund ist auch jede Gefährdungsabschätzung einzelfallbezogen vorzunehmen.

 

9 Dokumentation

Der Gefährdungsabschätzung kommt bei der Kampfmittelräumung eine grundlegende Bedeutung zu. Sie bestimmt Art und Umfang und damit auch die Kosten von Folgemaßnahmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die darauf basierende Ableitung des Gefährdungspotenzials sind dementsprechend ausführlich zu dokumentieren. Dabei richtet sich die Dokumentation nach den Anforderungen des Einzelfalls. Die Vorgaben des Anhangs A-9.3.6 „Anforderungen Bericht Gefährdungsabschätzung“ sind zu beachten.

Die festgestellten Funde, die daraus abgeleiteten Fund- und Gefährdungsklassen sowie die Flächenkategorien sind übersichtlich tabellarisch und kartografisch darzustellen. Hierbei erfolgt in der Regel die Darstellung der Fundklassen, der Gefährdungsklassen und der Flächenkategorien für jedes Testfeld getrennt und in einer zusammenfassenden Darstellung für das Untersuchungsgebiet.

Im Folgenden werden einige Beispiele für eine mögliche Ergebnisdarstellung vorgestellt:


Beispiel für die Dokumentation der Ergebnisse für jedes Testfeld

In der Tabelle A-3.3-6 werden die Anzahl der Funde getrennt nach Fundklassen und Gefährdungsklassen dargestellt.


Beispiel für die Dokumentation der Ergebnisse für das Untersuchungsgebiet

In der zusammenfassenden Tabelle (Tab. A-3.3-5) werden die höchsten Fund- und Gefährdungsklassen und die daraus resultierende Flächenkategorie für jedes Testfeld dokumentiert.

Tab. A-3.3-5: Beispiel einer zusammenfassenden Ergebnisdokumentation


Für den Bericht zur Gefährdungsabschätzung sind Lagepläne anzufertigen, die für die einzelnen Testfelder die

  • höchste Fundklasse
  • höchste Gefährdungsklasse
  • Flächenkategorien

darstellen. Beispiele für derartige Pläne zeigt die Abbildung A-3.3-5 auf.


Tab. A-3.3-6: Beispiel einer Ergebnisdokumentation für untersuchte Testfelder



Tab. A-3.3-7: Beispiel für die zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse eines Untersuchungsgebietes


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